Sicherung des Einkommens

Bedarfsgerechte Risikoermittlung mit G&K

Etwa jeder vierte arbeitende Mensch in Deutschland wird vor dem Ruhestand berufsunfähig. Ob psychische Erkrankung oder körperliche, durch die Arbeit bedingte Gebrechen: Wer nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall den Beruf nicht mehr ausüben kann, gerät oft schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in vielen Fällen unverzichtbar. Bei Großbach & Kollegen arbeiten wir eng mit unserem Partner AXA zusammen und stehen in direktem Kontakt zu den relevanten Abteilungen. Wie das genau funktioniert, wie wir dafür sorgen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht und worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt, erfahren Sie im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

Der Sinn der Berufsunfähigkeits­versicherung

Die staatliche Rückendeckung ist im Falle einer Krankheit kaum gegeben – zwar gibt es die Erwerbsminderungsrente, doch die fällt fast immer viel zu niedrig aus. Wer weniger als fünf Jahre arbeitet, hat nicht einmal Anspruch auf dieses Geld, wenn kein Unfall vorliegt. Zeit, sich Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen.

Der übergeordnete Sinn einer solchen Versicherung ist daher finanzieller Natur. Das zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Wer bis zum Renteneintritt noch 30 Berufsjahre vor sich hat und dabei im monatlichen Durchschnitt 3.000 Euro verdient, müsste bei Berufsunfähigkeit (BU) also auf 900.000 Euro verzichten – für die meisten Menschen unmöglich. Die Erwerbsminderungsrente gleicht diesen Verlust bei weitem nicht aus. Gut beraten ist daher, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzt.

Dabei gilt die Versicherung immer für jenen Beruf, der aktuell ausgeübt wird. Als berufsunfähig gilt man, wenn die Tätigkeit in den kommenden sechs Monaten (das ist die Mindestdauer) nur zu 50 Prozent ausgeführt werden kann. Das gilt sowohl im qualitativen Sinn, der das Ergebnis der Arbeit betrachtet, als auch im quantitativen Sinn, bei dem es um den zeitlichen Aufwand der Tätigkeit geht.

Wann gilt man als berufsunfähig?

Die Antwort auf diese Frage kann nicht eindeutig ausfallen, betrachtet wird stets der individuelle Fall. Enthalten ist zum Beispiel ein Passus, der besagt, dass eine Berufsunfähigkeit entsteht, wenn der Verlust der Schaffenskraft nicht nur durch das fortschreitende Alter bedingt ist. Eine Formulierung, die gewissermaßen eine Absicherung für Versicherte darstellt, sollte die Berufsunfähigkeit nicht zu 100 Prozent auf eine Verletzung oder eine Erkrankung zurückzuführen sein. Bei einer Körperverletzung sind Unfälle jeder Art abgedeckt, also etwa Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder andere Ursachen.

Doch welche Krankheiten sind es, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können? Eine Einschränkung hierfür lässt sich kaum vornehmen, typische Fälle sind die folgenden Erkrankungen:

Wer benötigt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung braucht nicht nur der Dachdecker eine solche Absicherung für den Fall, dass er vom Dach stürzt. Nein, auch Jobs, die in erster Linie im Büro ausgeübt werden, können Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Oft werden zum Beispiel die Bandscheiben überstrapaziert und nehmen Schaden. Doch auch psychische Krankheiten wie Depressionen oder Burnouts werden nicht selten von Bürojobs verursacht. Beamte sollten unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Besonders zu Beginn ihrer Laufbahn ist der Anspruch auf Ruhegehalt noch sehr gering. Eine weitere oft übersehene Gruppe, die ebenfalls von einer solchen Versicherung profitieren würde, sind Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben. Wer einen Unfall hat oder krank wird, kann sich nicht mehr um die Kinder und das Haus kümmern, rasch wird eine Haushaltshilfe nötig – und die kostet bares Geld. Es genügt also nicht, nur jene Person in der Familie gegen BU zu versichern, die für das Einkommen sorgt.

Je früher, desto besser

Wer gibt schon gern viel Geld aus, wenn es auch anders geht? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann teuer werden, wenn man sie spät abschließt. Je früher, desto günstiger. Wer schon während des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert doppelt. Zum einen sind die Tarife dann sehr günstig. Und zum anderen muss die Versicherung auch später nicht angepasst werden, wenn das Studium abgeschlossen ist und ein fester Job aufgenommen wurde.

Was, wenn Sie berufsunfähig sind? AXA hilft!

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei AXA hilft zwar nicht gegen die Krankheit, die zur BU geführt hat – dafür umso besser gegen die (finanziellen) Folgen. Dafür stehen wir im engen Kontakt mit AXA und vermitteln zwischen Ihnen, Versicherer und Ihren behandelnden Ärzt*innen. Nur so können wir eine nötige Transparenz gewährleisten. Ihr persönlicher Kundenbetreuer von Großbach & Kollegen steht Ihnen in mit Rat und Tat zur Seite und kümmert sich um genau diese Kommunikation, sodass Sie sich in der schwierigen Zeit voll und ganz auf die Genesung konzentrieren können.

So läuft es ab:

  1. Sobald Sie ein ärztliches Attest erhalten haben, das Ihre Berufsunfähigkeit bestätigt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
  2. Wir werden Ihnen anschließend alle erforderlichen Unterlagen zusenden.
  3. Diese füllen Sie bitte aus und senden sie so schnell wie möglich an uns zurück.
  4. Nach Eingang Ihrer Informationen prüfen wir Ihre Ansprüche.
  5. Liegt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vor, so erhalten Sie die im Versicherungsvertrag vereinbarte Unterstützung in Form einer monatlichen Rente von uns ausgezahlt.

Persönlich für Sie da: Ihr G&K-Ansprechpartner

Transparent, kompetent und auf Augenhöhe: Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und -partner bei Großbach und Kollegen sind für Sie da – mit der kompletten Unterstützung unseres gesamten Teams. Sprechen Sie uns immer gerne direkt an, wir kümmern uns um Ihre Anliegen!

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