Sicherung des Einkommens
Bedarfsgerechte Risikoermittlung mit G&K
Etwa jeder vierte arbeitende Mensch in Deutschland wird vor dem Ruhestand berufsunfähig. Ob psychische Erkrankung oder körperliche, durch die Arbeit bedingte Gebrechen: Wer nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall den Beruf nicht mehr ausüben kann, gerät oft schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher in vielen Fällen unverzichtbar. Bei Großbach & Kollegen arbeiten wir eng mit unserem Partner AXA zusammen und stehen in direktem Kontakt zu den relevanten Abteilungen. Wie das genau funktioniert, wie wir dafür sorgen, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht und worauf es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ankommt, erfahren Sie im Folgenden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, wenn jemand seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann.
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der aktuelle Beruf mindestens sechs Monate lang nur zu 50 Prozent ausgeübt werden kann.
- Eine Berufsunfähigkeit wird individuell bewertet, typische Ursachen sind Gefäß- und Herzerkrankungen, Krebs, Erkrankungen des Bewegungsapparats und psychische Krankheiten.
- Auch für Beamte und Personen ohne Erwerbstätigkeit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Der Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die staatliche Rückendeckung ist im Falle einer Krankheit kaum gegeben – zwar gibt es die Erwerbsminderungsrente, doch die fällt fast immer viel zu niedrig aus. Wer weniger als fünf Jahre arbeitet, hat nicht einmal Anspruch auf dieses Geld, wenn kein Unfall vorliegt. Zeit, sich Gedanken über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu machen.
Der übergeordnete Sinn einer solchen Versicherung ist daher finanzieller Natur. Das zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Wer bis zum Renteneintritt noch 30 Berufsjahre vor sich hat und dabei im monatlichen Durchschnitt 3.000 Euro verdient, müsste bei Berufsunfähigkeit (BU) also auf 900.000 Euro verzichten – für die meisten Menschen unmöglich. Die Erwerbsminderungsrente gleicht diesen Verlust bei weitem nicht aus. Gut beraten ist daher, wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) besitzt.
Dabei gilt die Versicherung immer für jenen Beruf, der aktuell ausgeübt wird. Als berufsunfähig gilt man, wenn die Tätigkeit in den kommenden sechs Monaten (das ist die Mindestdauer) nur zu 50 Prozent ausgeführt werden kann. Das gilt sowohl im qualitativen Sinn, der das Ergebnis der Arbeit betrachtet, als auch im quantitativen Sinn, bei dem es um den zeitlichen Aufwand der Tätigkeit geht.
Wann gilt man als berufsunfähig?
Die Antwort auf diese Frage kann nicht eindeutig ausfallen, betrachtet wird stets der individuelle Fall. Enthalten ist zum Beispiel ein Passus, der besagt, dass eine Berufsunfähigkeit entsteht, wenn der Verlust der Schaffenskraft nicht nur durch das fortschreitende Alter bedingt ist. Eine Formulierung, die gewissermaßen eine Absicherung für Versicherte darstellt, sollte die Berufsunfähigkeit nicht zu 100 Prozent auf eine Verletzung oder eine Erkrankung zurückzuführen sein. Bei einer Körperverletzung sind Unfälle jeder Art abgedeckt, also etwa Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder andere Ursachen.
Doch welche Krankheiten sind es, die zu einer Berufsunfähigkeit führen können? Eine Einschränkung hierfür lässt sich kaum vornehmen, typische Fälle sind die folgenden Erkrankungen:
- Gefäß- und Herzerkrankungen
- Krankheiten wie Krebs (sowie andere, bösartige Geschwülste)
- Erkrankungen, die den Bewegungsapparat betreffen (etwa am Skelett)
- nervlich bedingte, also psychische Krankheiten
Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Je früher, desto besser
Was, wenn Sie berufsunfähig sind? AXA hilft!
So läuft es ab:
- Sobald Sie ein ärztliches Attest erhalten haben, das Ihre Berufsunfähigkeit bestätigt, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.
- Wir werden Ihnen anschließend alle erforderlichen Unterlagen zusenden.
- Diese füllen Sie bitte aus und senden sie so schnell wie möglich an uns zurück.
- Nach Eingang Ihrer Informationen prüfen wir Ihre Ansprüche.
- Liegt tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vor, so erhalten Sie die im Versicherungsvertrag vereinbarte Unterstützung in Form einer monatlichen Rente von uns ausgezahlt.