Berufe im Öffentlichen Dienst

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, stellt die eigene Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit. Lehrer und Lehrerinnen sorgen für die Bildung unserer Kinder, Polizeikräfte setzen Recht und Ordnung durch. Soldaten und Soldatinnen garantieren die Staatssouveränität, Beamte der öffentlichen Verwaltung führen Aufträge der Judikative und der Exekutive durch und Berufsfeuerwehrleute löschen nicht nur Brände, sondern sind ganz allgemein für die Abwendung von Gefahren zuständig, die Mensch und Tier bedrohen. Erfahren Sie in diesem Text, was alles mit dem Status des Beamtentums einhergeht.

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Informationen zu den verschiedenen Berufsmöglichkeiten im Öffentlichen Dienst

Hier findest Du humoristische und überspitze Informationen zum Beamtenleben 😉

Öffentlicher Dienst: Sicherheit für alle Berufsgruppen

Angehörige des öffentlichen Dienstes werden oft verbeamtet, das gibt viele Sicherheiten – gerade beim Thema Versorgung. Doch nicht in jeder Berufsphase sind Versorgungsleistungen obsolet, es besteht also ein erhöhter Versicherungsbedarf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie etwa verbeamtete Person auf Widerruf sind. Diese Personengruppe befindet sich in der Vorbereitung auf eine Laufbahn im öffentlichen Dienst. Das Dienstverhältnis kann im Grunde jederzeit durch Widerruf beendet werden. Bis es zu einer Verbeamtung auf Lebenszeit kommt, bestehen üblicherweise keine gesetzlichen Versorgungsansprüche. Wer auf Lebenszeit im öffentlichen Dienst verbeamtet ist, kann von den folgenden Leistungen profitieren:
Wer im öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet ist, sollte sich zudem um eine persönliche Diensthaftpflichtversicherung kümmern. Diese schützt Lehrkräfte, Feuerwehrleute, Verwaltungsbeamte und Polizeikräfte vor Schadenersatzforderungen, die durch Fehler oder Unfälle bei der Arbeit passieren können.

Das Wichtigste in Kürze

Ab diesem Moment sollten Sie sich um eine Diensthaftpflicht kümmern

Es empfiehlt sich, die Diensthaftpflicht abzuschließen, sobald Sie ein Referendariat beginnen, auf Probe verbeamtet werden oder im öffentlichen Dienst angestellt sind. Sollten Sie keine Diensthaftpflicht besitzen, können Sie diese natürlich auch noch abschließen, wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind.

Beihilfe, freie Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit: Wann gilt was?

Als Angestellter oder Angestellte beziehungsweise Beamte im öffentlichen Dienst haben Sie eine Reihe von Ansprüchen, wenn etwas passiert. Denn etwa 20 Prozent aller in diesem Sektor Beschäftigten erreichen die die gesetzliche Altersgrenze nicht. Die amtliche Statistik weist aus, dass es etwa bei jungen Lehrkräften in erster Linie Freizeitunfälle sind, die dazu führen, dass der Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann. Mit zunehmendem Alter sind es dann zu 90 Prozent Berufskrankheiten, die das Ausführen des Jobs unmöglich machen. In der folgenden Tabelle erläutern wir, welche Fürsorgearten es neben der gesetzlich vorgeschriebenen Besoldung seitens des Dienstherrens gibt. Dabei handelt es sich um die Verpflichtung des Dienstherrens, Beamte im aktiven Dienst, bei Krankheit oder im Alter einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Dienstherr ist je nach Berufsbild der Bund, das Bundesland oder die Gemeinde in der Sie arbeiten.
AbsicherungWorum handelt es sich?
Beihilfe

·     finanzielle Unterstützung für Beamte, Richter sowie Richterinnen und deren Familien
·     wird gewährt bei Pflege-, Krankheits- und Todesfällen sowie Geburten
·     umfasst etwa Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen, Heilkuren oder die Zahlung eines Sterbegelds

freie Heilfürsorge

·     gilt für Vollzugsbeamte der Polizei und der Justiz sowie Soldaten und Angehörige der Berufsfeuerwehren
·     kann nicht mit Beihilfe kombiniert werden
·     umfasst die Übernahme von Gesundheitsleistungen (Sachleistungen)

Dienstunfähigkeit

·     wird gewährt, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausgeübt werden kann
·     richtet sich nur an verbeamtete Professoren, Mitarbeiter in Behörden sowie Polizei- und Lehrkräfte

Die Dienstunfähigkeit als besonderer Fall

Im öffentlichen Dienst kann die Dienstunfähigkeit nicht für Angestellte gewährt werden, sondern nur für Beamte – also Lehrkräfte, Polizeibeamte, die Berufsfeuerwehr sowie verbeamtete Verwaltungsmitarbeitende in Behörden. Nach § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) gelten Beamte, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung oder generell aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dauerhaft imstande sind, den Dienst auszuüben, als dienstunfähig. Auch dann, wenn ein Beamter innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate vom Dienst befreit war, kann die Dienstunfähigkeit festgestellt werden – sofern die Aussicht fehlt, dass die Dienstfähigkeit nach spätestens weiteren sechs Monaten wiederhergestellt ist.

Damit der Dienstherr zugunsten der Dienstunfähigkeit entscheidet, muss ein Amtsarzt diese feststellen. In einigen Fällen wird allerdings auch eine Teildienstfähigkeit beziehungsweise Teildienstunfähigkeit attestiert. Das ist dann der Fall, wenn ein Beamter:

Wer dienstunfähig wird, hat üblicherweise Ansprüche auf Versorgungsleistungen durch den Dienstherrn, Näheres regelt das Beamtenversorgungsgesetz.

Verbeamtete Polizeikräfte, Feuerwehrleute, Behördenmitarbeiter und Lehrkräfte: Was passiert in der Probezeit?

Nur für Beamte auf Lebenszeit gilt bei Dienstunfähigkeit ein Anspruch auf vorzeitigen Ruhestand und die Versorgung durch den Dienstherrn. Ein Ruhegehalt wird dann gezahlt, wenn die sogenannte „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ (fünf Jahre) vorüber ist. Für junge Beamte auf Lebenszeit, die noch keine fünf Jahre Dienst geleistet haben, besteht kein Anspruch auf dieses Ruhegehalt.

Wer als Beamter im Widerruf tätig ist, wird bei Dienstunfähigkeit entlassen und anschließend nachversichert, und zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung. Überdies gelten folgende Bestimmungen:

Wenn Sie bei der Polizei, der Feuerwehr, in einer Behörde oder als Lehrkraft arbeiten und auf Probe verbeamtet sind, dann gelten die gleichen Bestimmungen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Ist ein Dienstunfall der Auslöser für die Dienstunfähigkeit, werden Beamte auf Probe (wie Beamte auf Lebenszeit) in den Ruhestand versetzt. Sie haben dann Anspruch auf ein Ruhegehalt.

Unsicher, welche Möglichkeiten zu Ihnen passen?

Sprechen Sie mit uns über die Optionen, wie wir Sie als Beamter oder Beamtin absichern können, wenn Sie bei der Polizei, der Feuerwehr, als Behördenmitarbeiter oder als (angehende) Lehrkraft arbeiten.

Fazit: Zusätzliche private Absicherung ist empfehlenswert

Die Dienstunfähigkeit hat so oder so finanzielle Folgen, ob Sie nun ein Ruhegehalt beziehen oder nicht. Zwar gilt das Prinzip der Mindestversorgung, demzufolge Sie immer das höchstmögliche Ruhegehalt erhalten – doch eine Lücke zum normalen Dienstbezug entsteht dabei immer.

Wenn Sie als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Widerruf als dienstunfähig entlassen werden, wird die Versorgungslücke noch viel größer. Mehr als eine Grundversorgung sind die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit und die gesetzliche Altersvorsorge nicht. Eine zusätzlich Vorsorge ist hier dringend geboten.

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